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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen |
Zuständigkeit |
Leistungsbereich SGB XII Sachgebietsleiter Matthias Reinecke Wilhelm-Höpfner-Ring 4 D-39116 Magdeburg
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Telefon |
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+49 391 540-6724 |
Fax |
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+49 391 540-6118 |
E-Mail |
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Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen. [+] Allgemeine Informationen
[-] Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Einkommens-/Vermögensnachweise
- Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/ aktuelle Neben-und Heizkostenabrechnungen
- Belege über laufende Ausgaben
- Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- Falls vorhanden, bei Antragstellungwegen voller Erwerbsminderung: Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte, volle Erwerbsminderung
- Falls vorhanden: Rentenerstbescheid
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen
[+] Fristen
[+] Rechtsgrundlage
[+] Rechtsbehelf
[+] Verfahrensablauf
[+] Voraussetzungen
[+] Bearbeitungsdauer
[+] Weitere Informationen
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