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Aufgabe:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Zuständigkeit
Leistungsbereich SGB XII
Sachgebietsleiter Matthias Reinecke
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
 : 
+49 391 540-6724
Fax
 : 
+49 391 540-6118
E-Mail
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Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.




[+ Allgemeine Informationen

[- Erforderliche Unterlagen
  • Ausgefüllter Antrag
  • Einkommens-/Vermögensnachweise
  • Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/ aktuelle Neben-und Heizkostenabrechnungen
  • Belege über laufende Ausgaben
  • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
  • Falls vorhanden, bei Antragstellungwegen voller Erwerbsminderung: Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte, volle Erwerbsminderung
  • Falls vorhanden: Rentenerstbescheid
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen



[+ Fristen

[+ Rechtsgrundlage

[+ Rechtsbehelf

[+ Verfahrensablauf

[+ Voraussetzungen

[+ Bearbeitungsdauer

[+ Weitere Informationen
Verfügbare Formulare
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
[PDF-Dokument : 689 kB]
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Merkblatt
[PDF-Dokument : 44 kB]
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Folgeantrag
[PDF-Dokument : 726 kB]
Erklärung zum Onlineantrag SGB XII
[PDF-Dokument : 40 kB]
Flyer - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
[PDF-Dokument : 477 kB]